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Änderung der LEADER-Förderrichtlinie

Meldung vom 02. Juni 2020

In der Förderrichtlinie für die Umsetzung von LEADER in Bayern traten zum 1. Mai 2020 einige Anpassungen in Kraft. 

Die wichtigste Änderung bezieht sich auf die Laufzeit der LEADER-Förderrichtlinie. Diese wurde nun um ein Jahr verlängert. Somit können noch bis Ende 2021 Projektanträge gestellt werden. Für die Umsetzung und Abrechnung dieser Projekte sollen die gleichen Laufzeiten wie für Projekte der laufenden Förderperiode gelten.

Ob und in welchem Umfang für dieses Verlängerungsjahr zusätzliche Fördermittel bereit gestellt werden, ist noch nicht geklärt. Es ist vorgesehen, dass den EU-Mitgliedsstaaten bereits eine Jahresscheibe der neuen Förderperiode für das Jahr 2021 zur Verfügung gestellt wird. Davon würde auch LEADER profitieren.

Aktuell verfügt die LAG Altmühl-Donau noch über ein Restbudget von rund 141.100 €. Des Weiteren hätte die LAG auch noch die Möglichkeit, auf einen "bayernweiten LEADER-Topf" zuzugreifen, sollten die eigenen Mittel zeitnah erschöpft sein. Projektideen können jederzeit gerne an die LAG-Geschäftsstelle herangetragen werden.