Förderrichtlinien

LEADER, das es bereits seit 1991 gibt, erlebt derzeit mit der Förderperiode 2014-2022 seine fünfte Generation. Aktuell gibt es in Bayern 68 Lokale Aktionsgruppen. In der Förderperiode 2014-2022 stehen jeder LAG 1,5 Millionen Euro zur Verfügung, davon 1,1 Millionen Euro für Einzelprojekte (davon max. 250.000 Euro für das LAG-Management) und 400.000 Euro für Kooperationsprojekte.

Die Höhe des Zuschusses liegt bei mindestens 3.000 Euro und maximal 200.000 Euro pro Projekt. 

Mögliche Antragsteller

  • kommunale Körperschaften
  • sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts (ausgenommen staatliche Behörden)
  • juristische Personen des privaten Rechts
  • Personenengesellschaften
  • natürliche Personen

Fördervoraussetzungen

  • Projekt liegt grundsätzlich im Gebiet der LAG
  • Projekt dient zur Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie der LAG
  • Das Projektauswahlverfahren der LAG ist formell richtig durchgeführt worden und es liegt ein positiver Beschluss des LAG-Entscheidungsgremiums vor
  • Es darf sich bei dem Projekt nicht um Pflichtaufgaben kommunaler Gebietskörperschaften handeln 
  • Es muss ein Konzept zur nachhaltigen finanziellen Tragbarkeit des Projekts vorliegen

Fördersätze

  • 30 % für produktive Investitionen, d.h. Investitionen zur Gewinnerzielung
  • 50 % für sonstige Projekte zur Umsetzung der LES einer LAG
  • 60 % bei gebietsübergreifenden Kooperationsprojekten, 
    40 % bei produktiven Investitionen auf Kooperationsbasis
  • 70% bei transnationalen Kooperationsprojekten

Ausführliche Informationen sowie die aktuellsten Versionen der Merkblätter und Antragsunterlagen bietet zudem der Förderwegweiser des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.

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