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Förderrichtlinien

LEADER, das es bereits seit 1991 gibt, erlebt derzeit mit der Förderperiode 2023-2027 seine sechste Generation. Aktuell gibt es in Bayern 70 Lokale Aktionsgruppen. In der Förderperiode 2023-2027 steht der LAG Altmühl-Donau ein Budget von 1.802.000 € zur Verfügung, um Einzel- sowie Kooperationsprojekte in der Region zu unterstützen.

Die Höhe des Zuschusses liegt bei mindestens 7.000 Euro und maximal 250.000 Euro pro Projekt. 

Mögliche Antragsteller

  • kommunale Körperschaften
  • sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts (ausgenommen staatliche Behörden)
  • juristische Personen des privaten Rechts
  • Personenengesellschaften
  • natürliche Personen

Fördervoraussetzungen

  • Projekt liegt grundsätzlich im Gebiet der LAG
  • Projekt dient zur Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie der LAG
  • Das Projektauswahlverfahren der LAG ist formell richtig durchgeführt worden und es liegt ein positiver Beschluss des LAG-Entscheidungsgremiums vor 
  • Es muss ein Konzept zur nachhaltigen finanziellen Tragbarkeit des Projekts vorliegen

Fördersätze

  • 30 % für produktive Investitionen, d.h. Investitionen zur Gewinnerzielung
  • 50 % für sonstige Projekte zur Umsetzung der LES einer LAG
  • 60 % bei gebietsübergreifenden Kooperationsprojekten, 
    40 % bei produktiven Investitionen auf Kooperationsbasis
  • 70% bei transnationalen Kooperationsprojekten

Ausführliche Informationen sowie die aktuellsten Versionen der Merkblätter und Antragsunterlagen bietet zudem der Förderwegweiser des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.