Förderrichtlinien
LEADER, das es bereits seit 1991 gibt, erlebt derzeit mit der Förderperiode 2014-2022 seine fünfte Generation. Aktuell gibt es in Bayern 68 Lokale Aktionsgruppen. In der Förderperiode 2014-2022 stehen jeder LAG 1,5 Millionen Euro zur Verfügung, davon 1,1 Millionen Euro für Einzelprojekte (davon max. 250.000 Euro für das LAG-Management) und 400.000 Euro für Kooperationsprojekte.
Die Höhe des Zuschusses liegt bei mindestens 3.000 Euro und maximal 200.000 Euro pro Projekt.
Mögliche Antragsteller
- kommunale Körperschaften
- sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts (ausgenommen staatliche Behörden)
- juristische Personen des privaten Rechts
- Personenengesellschaften
- natürliche Personen
Fördervoraussetzungen
- Projekt liegt grundsätzlich im Gebiet der LAG
- Projekt dient zur Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie der LAG
- Das Projektauswahlverfahren der LAG ist formell richtig durchgeführt worden und es liegt ein positiver Beschluss des LAG-Entscheidungsgremiums vor
- Es darf sich bei dem Projekt nicht um Pflichtaufgaben kommunaler Gebietskörperschaften handeln
- Es muss ein Konzept zur nachhaltigen finanziellen Tragbarkeit des Projekts vorliegen
Fördersätze
- 30 % für produktive Investitionen, d.h. Investitionen zur Gewinnerzielung
- 50 % für sonstige Projekte zur Umsetzung der LES einer LAG
- 60 % bei gebietsübergreifenden Kooperationsprojekten,
40 % bei produktiven Investitionen auf Kooperationsbasis - 70% bei transnationalen Kooperationsprojekten
Ausführliche Informationen sowie die aktuellsten Versionen der Merkblätter und Antragsunterlagen bietet zudem der Förderwegweiser des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.