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Ablauf und Regelungen "Unterstützung Bürgerengagement"

Sie möchten gemeinsam mit Ihrem Verein, Ihrer Gruppe, o.ä. eine Maßnahme unterhalb der Bagatellgrenze von 5.000 € durchführen und suchen hierfür noch Unterstützung? Dann finden Sie hier alle wichtigen Informationen zu den Regelungen und dem Ablauf des Kleinprojektefonds "Unterstützung Bürgerengagement" sowie die benötigten Antragsformulare. Bei Fragen steht Ihnen die LAG-Geschäftsstelle selbstverständlich gerne jederzeit zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Ideen!

Bitte beachten Sie, dass der nächste Einreichungszeitraum vorraussichtlich ab Herbst 2024 beginnt. 

Regelungen und Grundsätze

Mögliche lokale Akteure

  • Vereine, Organisationen und nicht organisierte Guppen, wie z.B. Schulen, gemeinnützige Einrichtungen, Jugendgruppen, Helferkreise, usw. 
  • Vereine, Einrichtungen, etc. müssen ihren Sitz im Gebiet der LAG Altmühl-Donau haben
  • Ausgeschlossen von der Unterstützung sind kommunale Gebietskörperschaften, Einzelpersonen und Unternehmen sowie Vereine und Gruppierungen, die politische Ziele verfolgen.
  • Für jeden lokalen Akteur wird maximal eine Maßnahme pro Kalenderjahr ausgewählt. 

Art und Inhalt möglicher Einzelmaßnahmen

  • Die Einzelmaßnahme muss im Gebiet der LAG Altmühl-Donau liegen.
  • Die Einzelmaßnahme ist konkret definierbar, zeitlich begrenzt und kostenmäßig fassbar. Turnusmäßig stattfindende Veranstaltungen können nur einmalig unterstützt werden.
  • Inhaltlich gleiche oder sehr ähnliche Einzelmaßnahmen können nur einmal im Aktionsgebiet (Gemeindegebiet) des lokalen Akteurs umgesetzt werden.
  • Die Anschaffung gebrauchter Gegenstände kann unterstützt werden, wenn die Kosten in geeigneter Form klar darstellbar sind.
  • Art und Inhalt der jeweiligen Einzelmaßnahme müssen im Formblatt „Anfrage“ korrekt und vollständig dargestellt sein.

Höhe der Unterstützung

  • Die Höhe der Unterstützung für die Durchführung einer Einzelmaßnahme durch die LAG Altmühl-Donau e.V. beträgt 90 % der nachgewiesenen Nettokosten, max. jedoch 3.000 Euro, d.h. der lokale Akteur hat eine Eigenbeteiligung von 10 % zu erbringen.
  • Die Mindestunterstützung beträgt 500 Euro, d.h. die nachgewiesenen Nettokosten müssen sich auf mind. 555 Euro belaufen.

Weitere Informationen zu den Voraussetzungen und Beschränkungen entnehmen Sie bitte dem Formbaltt "Regelungen und Grundsätze".

Regelungen & Grundsätze "Unterstützung Bürgerengagement" 2023-2027

Ablauf "Unterstützung Bürgerengagement"

Anfrage bei der LAG

  • Die geplanten Maßnahmen müssen zunächst im Formblatt "Anfrage" schriftlich festgehalten und bei der LAG Atmühl-Donau eingereicht werden.
  • Die Einzelmaßnahmen müssen dabei grundsätzlich den Regelungen & Grundsätzen der LAG entsprechen.

LAG-Entscheidungsgremium

  • Das Gremium entscheidet über die Maßnahmen auf Grundlage der Regelungen & Grundsätze über die Art und Höhe der Unterstützung.
  • Die Reihenfolge der Beschlussfassung entspricht dabei dem zeitlichen Eingang der Anfrage bei der LAG Altmühl-Donau.

Zielvereinbarung

  • Wurde die Einzelmaßnahme im LAG-Entscheidungsgremium positiv beschlossen, wird zwischen der LAG Altmühl-Donau und dem lokalen Akteur eine Zielvereinbarung geschlossen. 

Umsetzungsphase

  • Nach Abschluss der Zielvereinbarung beginnt die 12-monatige Umsetzungsphase, innerhalb dieser Frist muss die Maßnahme abgeschlossen und abgerechnet werden.
  • Eine einmalige Verlängerung um max. 6 Monate ist schriftlich bei der LAG Almtühl-Donau mit Aufführung von Verzögerungsgründen möglich. 

Abschluss und Abrechnung

  • Der lokale Akteur bestätigt die Durchführung der geplanten Maßnahme im Umsetzungszeitraum und reicht bei der LAG die erforderlichen Nachweise (siehe Zielvereinbarung) ein. 
  • Im Anschluss erfolgt die Auszahlung der Unterstützung durch die LAG Altmühl-Donau an den lokalen Akteur.