Am 1. Dezember 2016 ist in Bayern eine neue LEADER-Förderrichtlinie in Kraft getreten. Die Aktualisierung der Richtlinie bezieht sich vor allem auf Ergänzungen im Bereich Wettbewerbsrecht und die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO), die als weitere beihilferechtliche Grundlage für LEADER herangezogen wird. Beihilfen für Kultur und die Erhaltung des kulturellen Erbes, Beihilfen für Sportinfrastrukturen und multifunktionale Freizeitinfrastrukturen und Investitionsbeihilfen für lokale Infrastrukturen (bezogen auf Einrichtungen zur Nahversorgung oder sozialen Integration) werden im Rahmen dieser Verordnung gewährt.
Neuerungen gibt es auch hinsichtlich der Förderfähigkeit von freiberuflichen Leistungen (z. B. Architekten-und Ingenieurleistungen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)). Diese Leistungen sind bei LEADER nur noch förderfähig, wenn die Beauftragung im Rahmen eines Auswahlverfahrens oder Angebotsvergleichs mit transparenten und nachvollziehbaren Entscheidungskriterien erfolgt ist. Es müssen mindestens drei geeignete Interessenten die Möglichkeit zur Teilnahme haben. Ein Nachweis zur Aufforderung der geeigneten Interessenten zur Teilnahme am Auswahlverfahren ist dem Förderantrag beizulegen.
ACHTUNG: Aufgrund aktueller Entwicklungen wurde die LEADER-Richtlinie mit Wirkung vom 1. Dezember 2016 zusätzlich dahingehend geändert, dass die Mehrwertsteuer nicht mehr förderfähig ist. Die Änderung erhöht die Rechtssicherheit für die Antragsteller und vermeidet umfangreiche und mit erheblichen Unwägbarkeiten verbundene Nachweispflichten.
Die Änderungen gelten für alle LEADER-Förderanträge, die ab dem 1. Dezember 2016 beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ingolstadt eingereicht werden. Die neuen Antragsformulare und Merkblätter sind ab sofort unter http://www.stmelf.bayern.de/initiative_leader/ erhältlich.