Anfang August wurde die "Richtlinie zur Förderung der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen lokalen Entwicklung im Rahmen von LEADER" durch das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten veröffentlicht. Die vollständige Richtlinie steht zum Download HIER zur Verfügung.
Mit dieser Veröffentlichung sind die grundlegenden Voraussetzungen für zukünftige Projektförderungen geschaffen worden. Die bewährten Fördersätze aus der vorherigen Förderperiode bleiben unverändert (50 % für Einzelprojekte, 60 % für Kooperationsprojekte und 30 % für produktive Projekte). Neu sind jedoch die Zuschussgrenzen: die Bagatellgrenze für Projekte wurde auf mind. 7.000 Euro und die Obergrenze auf max. 250.000 € angehoben. Gleichzeitig wurde das Budget für Bürgerengagement-Projekte von 40.000 € auf 50.000 Euro erhöht, welches als einmaliges Projektbudget für die gesamte Förderperiode zur Verfügung steht. Das Verfahren zur Antragstellung und Abrechnung ähnelt im Wesentlichen dem der vorherigen Förderperiode.
Weitere Neuerungen umfassen:
- Zweckbindungsfrist für alle Projekte ab Auszahlungsbescheid 5 Jahre
- Teilförderung von Ersatzbeschaffungen und gebrauchten Gegenständen
- Keine Teilzahlungsanträge mehr möglich, allerdings ist ein Antrag auf Vorschuss der Fördersumme von max. 50 % optional
Bitte beachten Sie, dass die ersten Anträge für Fördermittel voraussichtlich erst ab Spätherbst eingereicht werden können. Dies resultiert aus der aktuellen Umstellung der Ministeriumsverwaltung auf die digitale Antragseinreichung. Zum aktuell Zeitpunkt fehlen außerdem noch die erforderlichen Merk- und Formblätter für die Projektauswahlverfahren im LAG-Entscheidungsgremium. Erste Projektideen können aber gerne bereits mit der Geschäftsstelle besprochen werden.
Falls Sie Fragen zur neuen Förderperiode haben oder Ihre Projektidee gerne präsentieren möchten, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Zögern Sie nicht, mit uns in Kontakt zu treten.